Wissenswertes zu Rundumleuchten
Im nachfolgenden Textabschnitt erfahren Sie, wie Sie Rundumleuchten optimal einsetzen und anbringen können. Es gilt unbedingt zu beachten, dass gemäß §52 Abs. 4 StVZO alle Fahrzeuge mit Sonderrechten gemäß StVO 35 (6) mit einer DIN 30710-konformen Warnmarkierung ausgestattet werden müssen, wenn sie als sicherheitserhöhende Ergänzung eine Rundumleuchte mitführen wollen.
Ausführungen und Montage von Rundumleuchten
Die Rundumleuchte oder auch Rundumkennleuchte ist eine Kennleuchte, die Licht über einen Winkel von 360° ausstrahlt. Eingesetzt wird die meist gelbe Rundumleuchte hauptsächlich, um auf Gefahrenstellen im Straßenverkehr aufmerksam zu machen (beispielsweise nach einem Unfall). Des Weiteren werden Rundumleuchten auch an den folgenden Kraftfahrzeugen montiert, um deren Sichtbarkeit zu erhöhen:
- Winterdienst
- Baufirmen
- Forst- und Landwirtschaftsbetrieben
- Müllabfuhr
- Ver- und Entsorgungsunternehmen
- Traktoren
Montage von Rundumleuchten
Die Warnleuchten sollten so befestigt werden, dass sie von allen Seiten erkennbar sind. Dabei können Sie fest auf dem Fahrzeug oder mithilfe von Magnethaltern befestigt werden. In unserem Onlineshop haben wir energiesparende Rundumleuchten mit magnetischem Sockel.
Bei Einsatzfahrzeugen können auch mehrere Leuchten kombiniert montiert werden. Hierbei werden mehrere Kennleuchten in einer Reihe, oder gleichzeitig an der Fahrzeugfront und am Heck, angebracht. Dies ist zum Beispiel erforderlich, wenn die Warnleuchten nicht von allen Seiten sichtbar sind.