Begleitfahrzeuge für Schwertransporte mit Warnmarkierungen kennzeichnen
Begleitfahrzeuge sind Fahrzeuge mit einer aufgesetzten Wechselverkehrszeichen-Anlage (WVZ-Anlage), die speziell für die Absicherung von Großraum- und Schwertransporten eingesetzt werden müssen.
Vor dem Gesetz werden je nach Anzahl der Verkehrszeichen und der Richtung die Begleitfahrzeug-Kategorien BF2, BF3, BF3 Plus und BF4 unterschieden. In der folgenden Übersicht sind die Anwendungscharakteristika sowie die Anforderungen hinsichtlich der äußeren Kennzeichnungsausstattung aufgelistet:
Kategorie | BF2 | BF3 | BF3 Plus | BF4 |
Wirkungsrichtung | nach hinten | nach hinten | nach hinten | nach vorn, hinten und seitlich |
Anzahl der Verkehrszeichen | - | max. 3 | max. 11 | max. 11 |
Kennzeichnung | Rundumleuchten | • Heck und WVZ-Anlage mit Warnmarkierungsfolie der Klasse RA2 • reflektierendes Schild Schwertransport • Rundumleuchten | • Heck und WVZ-Anlage mit Warnmarkierungsfolie der Klasse RA2 • reflektierendes Schild Schwertransport • Rundumleuchten | • Front, Seiten, Heck und WVZ-Anlage mit Warnmarkierungsfolie der Klasse RA2 • Seiten mit weißer Konturmarkierung • 4 reflektierende Schilder Schwertransport • Rundumleuchten • Seitenmarkierungsleuchten |
Verschiedene Produkte zur Markierung von Begleitfahrzeugen
Wie in der Tabelle beschrieben, müssen Begleitfahrzeuge mit verschiedenen Sicherheitskomponenten ausgestattet werden, um deren Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen zu erhöhen. Die einzelnen Details werden nachstehend beschrieben:
- Warnmarkierung: Bei der Warnmarkierungsfolie handelt es sich um eine rot-weiß schraffierte Reflexfolie, welche für den Einsatz am Begleitfahrzeug eine Streifenbreite von 180 mm (in einem Winkel von 45° angeordnet ) aufweisen sowie der Reflexionsklasse RA2 entsprechen muss.
Eine Besonderheit der B4-Begleitfahrzeuge ist es, dass die seitliche Warnmarkierung wieder entfernbar sein muss. - Schild „Schwertransport“: Am Heck der B3-Begleitfahrzeuge ist jeweils ein weißes reflektierendes Schild mit schwarzer Aufschrift „Schwertransport“ anzubringen. Bei den B4-Fahrzeugen muss dies auf allen vier Seiten angebracht sein.
Zu beachten ist, dass das Schild vom Fahrzeug entfernt oder abgedeckt werden muss, sobald dieses keinen Schwertransport mehr begleitet. Deswegen ist die Ausführung des Schildes auf Magnetfolie so beliebt – es kann flexibel und schnell abgenommen und wieder angebracht werden. - Rundumleuchten: Alle vier Begleitfahrzeugarten benötigen Rundumleuchten, um die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrseilnehmer auf den ungewöhnlichen Transport zu lenken.
- Konturmarkierung: Nur die BF4-Begleitfahrzeuge benötigen weiße Konturmarkierungen an den Seiten. Konturmarkierungen sind stark reflektierende Reflexfolienstreifen, welche für den Einsatz am Begleitfahrzeug der ECE-Regelung 104 entsprechen müssen.
Alle Produkte zur Kennzeichnung von Begleitfahrzeug dienen der Signalwirkung und Rückstrahlung von einfallendem Licht bei Dunkelheit oder anderen schlechten Lichtverhältnissen. So werden die langsamen Schwertransporte schneller gesehen und Auffahrunfälle verhindert.