Reflektierende Warntafeln für Fahrzeuge mit Überlänge bzw. Überbreite
Fahrzeuge mit Überlänge oder Überbreite beschildern
Nach der StVZO dürfen am Umriss der Fahrzeuge keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr unmittelbar gefährden. Fahrzeuge mit Überlänge oder Überbreite müssen daher mit reflektierenden Warntafeln gekennzeichnet werden. Welche Fahrzeuge dazu gezählt werden, regeln die Vorschriften der §22 und §32 StVZO sowie die §29 VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung).
Demzufolge ist für folgende Fahrzeuge eine Kennzeichnung mit Warntafeln Pflicht:
- land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge (mit oder ohne Anbaugeräte)
- Fahrzeugen über 13 m Gesamtlänge
- Straßenfahrzeuge mit überstehenden Ladungen (z. B. Fahrradträger) nach DIN 30710
- LKW über 35 t (nur in Frankreich)
- Zugmaschinen mit Breitreifen, Doppel- bzw. Zwillingsreifen (breiter als 2,75 m)
- Fahrzeuge, deren seitlicher Ladungsüberstand mehr als 0,2 m (über die äußere seitliche Begrenzung) beträgt
Warntafeln sind allgemein bei der Kennzeichnung von Fahrzeugseiten parallel, und bei der Kenntlichmachung der Fahrzeugfront bzw. des Hecks senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges, anzubringen. Die Position der Warntafel ist letztendlich aber davon abhängig, ob es sich um ein überlanges oder überbreites Fahrzeug handelt:
Warntafeln für überbreite Fahrzeuge nach DIN 30710
Bei überbreiten Fahrzeugen (zwischen 2,75 m und 3 m Breite) erfolgt die Markierung mit Warntafeln am Fahrzeugheck. Dies gilt für Zugmaschinen mit Breitreifen, Doppel- bzw. Zwillingsreifen (breiter als 2,75 m) sowie für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t.
Hierfür bieten sich unsere rot-weiß schraffierten Warntafeln nach DIN 30710 an. Sie sind 423 mm x 423 mm groß und retroreflektierend (Reflexionsklasse RA2). Unsere Warntafeln nach DIN 30710 sind wetterfest, temperaturbeständig und reflektieren auch bei Nässe zuverlässig.
Bei ihrer Anbringung ist zu beachten, dass die Warntafeln nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn, und möglichst abschließend mit den seitlichen Fahrzeugaußenkanten, aufgebracht werden. Die Streifen der Warntafel müssen von oben innen nach unten außen verlaufen und mit dem Umriss des Fahrzeuges abschließen. Für den Fall, dass die Ladung nur einseitig hinausragt, ist nur dieser Ladungsüberstand zu markieren.
Warntafeln für überlange Fahrzeuge
Bei überlangen Fahrzeugen (mit einem Ladungsüberstand von mehr als 1 m nach hinten) erfolgt zusätzlich eine Kennzeichnung an den Fahrzeugseiten und nach hinten. Für Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 13 m führen wir spezielle, rot-gelbe Warntafeln mit einer entsprechenden Aufschrift auf Deutsch oder Englisch.
Bei Fahrten durch Frankreich müssen Sie Ihr überlanges Fahrzeug mit einer gelben Warntafel mit schwarzer Schrift kenntlich machen. Diese bieten wir Ihnen ebenfalls in verschiedenen Längen an. Sie sind einmal als nicht-reflektierendes Segeltuch, oder als reflektierendes Aluminiumschild erhältlich. Diese Warntafeln müssen an der Fahrzeugfront und am Heck angebracht werden.