Verschiedene Arten von Parkwarntafeln
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind abgestellte Kraftfahrzeuge, die ein Gewicht von 3,5 t überschreiten und auch Anhänger (§ 17 StVO), mit einer Parkwarntafel zu kennzeichnen. Da solche Fahrzeuge oftmals breiter als ein PKW sind ragen sie, abgestellt am Straßenrand, zu einem nicht unerheblichen Maß auf die Straße. Damit stellen sie bei schlechten Sichtverhältnissen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für vorbeifahrende Straßenverkehrsteilnehmer dar.
Die quadratischen Parkwarntafeln gibt es in verschiedenen Größen:
Form A (423 × 423 mm) und Form B (282 × 282 mm)
und Ausführungen: Stahlblech oder Aluminium, starr oder klappbar, die größeren Parkwarntafeln gibt es mit oder ohne Kantenschutz.
Des Weiteren bieten wir Ihnen Parkwarntafeln in verschiedenen Reflexionsstufen an – von RA2/B (mittlere Reflexklasse, eingekapselte Mikroglaskugeln) bis hin zu RA3/C (höchste Reflexklasse, Mikroprismen).
Anbringung der Parkwarntafel
Die reflektierende Parkwarntafel in Quadratform wird an der Fahrzeugseite angebracht, die der Fahrbahn zugewandt ist. Dabei soll die Warntafel möglichst nicht höher als 1 Meter vom Boden angebracht werden. Das rote Dreieck der Warntafel muss zudem nach oben außen zeigen. An der Fahrzeugfront werden ausschließlich rechtsweisende Warntafeln und am Heck linksweisende angebracht.