Wissenswertes zu Warntafeln für Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge
Lesen Sie im folgenden Abschnitt mit welchen Schildern Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft zu kennzeichnen sind und wie Sie diese korrekt anbringen.
Reflektierende Warntafeln nach DIN 11030
Der §22.2 StVO zufolge dürfen am Umriss von Fahrzeugen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr unmittelbar gefährden. Mähdrescher und andere vergleichbare Fahrzeuge verfügen jedoch über Anbaugeräte, die oftmals aufgrund ihrer Breite über die Fahrbahnmarkierung hinausragen und so den Gegenverkehr gefährden. Um im Straßenverkehr sichtbarer zu sein, und andere Verkehrsteilnehmer vor möglichen Gefahrensituationen zu warnen, müssen überbreite und überlange Fahrzeuge aus der Forst- und Landwirtschaft mit Warnschildern gekennzeichnet werden.
Die bei uns im Shop erhältlichen rot-weißen Warnschilder für Fahrzeuge mit Überlänge oder Überbreite sind retroreflektierend (Reflexklasse RA1) und haben eine Größe von 423 mm x 423 mm. Sie haben die Wahl zwischen einer klappbaren Ausführung und einer starren Warntafel aus Stahlblech. Alternativ können Sie bei uns die Warntafeln aus Stahlblech auch mit gewölbten Ecken und Bohrungen entsprechend DIN 11027 erwerben.
Bitte achten Sie bei der Anbringung der Warntafel am Fahrzeugheck darauf, dass das rote Dreieck immer nach außen oben zeigt