Wissenswertes zu A.D.R.-Gefahrgutwarntafeln
Im folgenden Abschnitt erfahren Sie alles zum Thema Gefahrguttafeln und wie Sie diese korrekt anbringen.
Gefahrgutwarntafeln nach A.D.R.
Welche Güter die für die Gesundheit von Menschen oder Tieren gefährlich werden können (Gefahrgut), und wie diese sicher zu transportieren sind, regelt das Gefahrgutbeförderungsgesetz (kurz GGVSE). Demzufolge müssen entsprechende Gefahrguttransporter mit einer orangefarbenen Warntafel gekennzeichnet werden, die an der Fahrzeugfront- und am heck angebracht werden. Gegebenenfalls müssen noch Gefahrzettel mitgeführt werden, welche die Gefahrenklasse des geladenen Gutes angeben.
Das Europäische Übereinkommen zum internationalen Gefahrguttransport auf der Straße (kurz A.D.R.) regelt die Verwendung der orangefarbenen Gefahrguttafeln. Demnach müssen diese eine rechteckige Form und die Maße 300 mm x 400 mm aufweisen. Gegebenenfalls kann auf eine kleinere Warntafel (120 mm x 300 mm) zurückgegriffen werden.
Direkt auf den Tafeln wird mittels eines Nummercodes angezeigt, um welches Gefahrgut es sich handelt. Dies ist gerade für Rettungskräfte und Fachpersonal eine wichtige Information.
Gefahrgutwarntafel individuell beschriften
Auf Reflexfolie.de erhalten Sie orangefarbene reflektierende Gefahrgutwarntafeln, die den Vorschriften der ADR und der GGVSE entsprechen. Alle Warntafeln werden von uns anhand Ihrer individuellen Vorgaben beschriftet und können für wechselnde Transportgüter ebenfalls in klappbarer Ausführung oder als flexible Einschubwarntafel angefordert werden. Die orangefarbenen, reflektierenden Warntafeln erhalten Sie entweder mit oder ohne Kantenschutz. Gefahrgutwarntafeln führen wir als 0,8 mm dickes Stahlblech im Format 400 mm x 300 mm, welches starr oder klappbar ist. Dieses können Sie auch mit oder ohne eine schwarze Rückseite bestellen.
Die Ziffernwarntafel bietet außerdem die Möglichkeit, die Warntafeln zur Gefahrgutkennzeichnung vor jedem Transport anhand separater Ziffernsätze neu zusammenzustellen. Um Gefahrzettel aufbringen zu können erhalten Sie bei uns natürlich auch eine Halterung samt Metallfeder.
Anbringung von Gefahrguttafeln
Wie bereits erwähnt müssen Gefahrguttransporter mit einer Gefahrgutwarntafel an der Fahrzeugfront und einer am Fahrzeugheck ausgestattet sein. Zudem müssen die Gefahrzettel, welche die Gefahrenklasse des geladenen Gutes angeben, an den Fahrzeugseiten und am Heck angebracht werden. Ist das Kraftfahrzeug mit mehreren Anhängern unterwegs bzw. mit unterschiedlichen Gefahrstoffen, erhöht sich die Zahl der mitzuführenden Gefahrzettel bzw. Gefahrgutwarntafeln folgendermaßen:
1 Kraftfahrzeug mit 1 Stoff
Gefahrgutwarntafel an Front und Heck; Gefahrzettel an den Seiten und am Heck
1 Kraftfahrzeug mit 1 Anhänger mit 1 Stoff
- Gefahrgutwarntafel an Front und Heck der Zugmaschine und am Anhänger
- Gefahrzettel an den Seiten der Zugmaschine und des Anhängers sowie an Front und Heck des Anhängers
1 Kraftfahrzeug mit 1 Stoff und 1 Anhänger mit 2 Stoff
- Gefahrgutwarntafel an Front und Heck der Zugmaschine und des Anhängers
- Gefahrzettel für den Stoff 1 in der Zugmaschine an den Seiten und am Heck
- Gefahrzettel für den Stoff 2 im Anhänger an den Seiten und am Heck
- Zudem ist der Anhänger an der Front mit einem Gefahrzettel des Stoffes 1 aus der Zugmaschine zu kennzeichnen
1 Kraftfahrzeug mit mehreren Tanks und unterschiedlichen Stoffen
- Leere Gefahrgutwarntafel an Front und Heck der Zugmaschine sowie Gefahrzettel aller Stoffe am Heck
- Zudem sind die verschiedenen Tanks an beiden Seitenflächen mit einer Gefahrgutwarntafel und einem Gefahrzettel zu kennzeichnen