Wissenswertes zu Warnflaggen
Im nächsten Abschnitt erfahren Sie mehr zum Thema Warnflaggen und wie diese eingesetzt werden.
Warnflaggen zur Markierung von Hubladebühnen
Um Unfälle an der Ladebordwand zu vermeiden, werden Hubladebühnen an jeder Seite mit entsprechenden Warnflaggen kenntlich gemacht. Das schreiben die Vorschriften der §53 (5) StVZO i.V.m. § 49 a (7) StVZO vor. Die rot-weißen oder rot-gelben (fluor-lime) Markierungsfähnchen werden hierbei auf der Ober- und Unterseite der ausgefahrenen Plattform angebracht.
Bei uns im Shop erhalten Sie retroreflektierende Warnflaggen (Reflexionsklasse RA2) in zweifacher Ausführung (jeweils links- und rechtsweisend) und in den Maßen 250 mm x 400 mm. Sie können dabei zwischen den Farbkombinationen rot-weiß und rot-gelb (fluor-lime) wählen. Die Warnflaggen bestehen aus einer einschichtigen Reflexfolie, die auf flexiblem Kunststoffmaterial aufgeklebt wurde und besonders robust ist. Aufgrund des Folienaufbaus ist keine Kantenversiegelung nötig. Da die Fahnenoberfläche durchgehend ist, gibt es auch keine reißempfindlichen Felder. Ein gewebeverstärkter Fahnenrücken sorgt für weitere Stabilität.
Ebenfalls im Lieferumfang enthalten sind Halterungen aus Aluminium, in welchen die Fahnen eingeklemmt sind.
Anbringung der Warnflaggen
Die Warnflaggen für Hubladebühnen werden am Fahrzeug angenietet bzw. angeschraubt. Der Halter ist bereits fest mit der Fahne verbunden. Die linksweisende Fahne wird an der linken Außenseite der Ladebordwand, und die rechtsweisende Fahne an der rechten Außenseite, befestigt. Bitte achten Sie dafür auf die jeweilige Beschriftung der Warnflaggen.