Wissenswertes zu Schilder für Schwertransporte
Erfahren Sie nachfolgend, welche Schilder bei Schwertransporten eingesetzt werden und wo diese angebracht werden.
Warnschilder für Schwertransporte in Dänemark
In Dänemark ist es Pflicht Schwertransporte mit einem entsprechenden Warnschild zu markieren. Bei uns im Shop erhalten Sie eine 900 mm x 300 mm große Warntafel in Rot-Gelb aus Aluminium, die wiederablösbar ist. Die in Dänemark zugelassene Tafel ist retroreflektierend (Reflexklasse RA1) und trägt wahlweise den deutschen oder dänischen Schriftzug für „Schwertransport“.
Warnschilder für Begleitfahrzeuge von Schwertransporten
Begleitfahrzeuge sichern bei einem Schwertransport den Verkehr nach hinten oder vorn ab und sollen teilweise eine Absicherung durch die Polizei ersetzen. Sie müssen unter anderem mit einem entsprechenden Warnschild ausgerüstet werden. Dieses Schild muss mit einer Reflexfolie beklebt und 890 mm x 500 mm groß sein. Die Reflexfolie kann, je nach ausgewähltem Typ (RA1 oder RA2), unterschiedlich stark reflektieren. Das Schild „Schwertransport“ kann wahlweise auf einer 3 mm starken Aluminiumplatte, oder auf einer Magnetfolie aufgebracht werden.
Die Anbringung von Fahrzeugschildern mit dem Warnhinweis „Schwertransport“ ist in dem „Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten“ (Juni 2015) geregelt. Als Position des Schildes ist demnach grundsätzlich, neben der Front- und Heckansicht des Fahrzeuges, auch die Fahrzeugseite möglich. Welche Anbringung gewählt werden muss, richtet sich nach der Art des Begleitfahrzeuges:
Bei BF3-Fahrzeugen
Begleitfahrzeuge der dritten Generation, die über eine Wechselverkehrszeichenanlage verfügen, werden kurz BF3 genannt. Ein BF3-Fahrzeug muss den Verkehr beispielsweise nach hinten absichern, weshalb die Anbringung des Hinweisschildes „Schwertransport“ ausschließlich am Heck erfolgt.
Bei BF4-Fahrzeugen
Dagegen kann das Schild beim Typ 4 von Begleitfahrzeugen auch an der Fahrzeugfront oder an der Seite angebracht werden, da diese den Verkehr nach vorne hin absichern sollen. Außerdem muss das Hinweisschild laut dem Merkblatt vom Juni 2015 retroreflektierend sein.