Wissenswertes zu Geschwindigkeitsschildern
Erfahren Sie im nachfolgenden Abschnitt, welche Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsschildern kenntlich gemacht werden müssen und wie sich diese je nach Land unterscheiden.
Geschwindigkeitsschilder für Kraftfahrzeuge in Deutschland, Frankreich und Italien
Geschwindigkeitsschilder geben die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines betreffenden Fahrzeugs in Kilometern pro Stunde an. Somit weiß der Fahrer des Folgefahrzeugs, dass vor ihm ein Fahrzeug mit einer gewissen Höchstgeschwindigkeit fährt. Dies dient im Wesentlichen dazu, dass Überholvorgänge besser eingeschätzt werden können. Verantwortlich für die Ausstattung des Fahrzeugs mit Geschwindigkeitsschildern sind laut § 58 II, III und V StVZO der Fahrzeughalter- und führer. Die Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 69a III Nr. 26 StVZO dar.
Folgende Fahrzeuge müssen mit solchen Schildern gekennzeichnet sein:
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
- Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h
- Anhänger mit einer Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s²
Geschwindigkeitsschilder- und aufkleber werden demzufolge für Zugmaschinen, Sattelschlepper, LKW und Anhänger verwendet. Entscheidend für den Einsatz von solchen Schildern ist aber nicht die Art des Kraftfahrzeuges, sondern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Demnach müssen also auch Stapler, motorisierte Krankenfahrstühle, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und elektronische Mobilitätshilfen mit Geschwindigkeitsschildern ausgestattet werden.
Dagegen müssen land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Gleiskettenfahrzeuge, die nicht schneller sind als 32 km/h, nicht unbedingt mit einem Geschwindigkeitsschild kenntlich gemacht werden.
Gestaltung und Anbringung
Die Gestaltung und Anbringung von Geschwindigkeitsschildern wird von §58 StVZO geregelt. So sind in Deutschland zugelassene Geschwindigkeitsschilder kreisrund und haben einen Durchmesser von 200 mm. Der Untergrund der Schilder muss weiß sein und der Rand schwarz. Die Ziffern, die die Höchstgeschwindigkeit anzeigen, sind in schwarzer, fetter Engschrift in einer Schriftgröße von 120 mm verfasst.
Die Geschwindigkeitsschilder müssen nach § 58 V StVZO an beiden Längsseiten und/oder am Heck des Fahrzeugs angebracht werden. Wird das Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite zeitweise abgenommen oder abgedeckt, muss ein Geschwindigkeitsschild auf jeden Fall an der rechten Längsseite vorhanden sein.
Unterschiede in Deutschland, Italien und Frankreich
Die oben erläuterten Vorgaben ändern sich je nach Land, in dem die Geschwindigkeitsschilder verwendet werden sollen. So sind in Italien beispielsweise Geschwindigkeitsschilder ebenfalls rund, aber mit einem roten Umriss versehen.
In unserem Shop erhalten Sie natürlich Geschwindigkeitsschilder für die Länder Deutschland, Italien und Frankreich. Diese sind selbstklebend, wetterfest und haben einen Durchmesser von 200 mm. Natürlich können Sie bei uns retroreflektierende oder nicht reflektierende Geschwindigkeitsschilder bestellen. Zusätzlich haben wir auch entsprechende Halterungen aus Aluminiumverbundmaterial im Sortiment.