Wissenswertes zu Konturmarkierungen
Erfahren Sie nachfolgend mehr zum Thema Konturmarkierungen: Welche Typen es gibt und wann diese verpflichtend bzw. erlaubt sind.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Glossarbeitrag Konturmarkierungen.
Was sind Konturmarkierungen?
Konturmarkierungen (oder Konturbänder sowie Umrissmarkierungen) sind stark reflektierende Materialien, die auf LKW und LKW-Anhängern/Trailer aber auch auf Kleintransportern aufgebracht werden, um deren Sichtbarkeit zu verbessern.
Ein Drittel aller LKW-Unfälle ereignen sich bei ungünstigen Witterungsbedingungen wie Dämmerung und Dunkelheit. Wesentliche Ursache für diese hohe Zahl an Unfallaufkommen ist die schlechte Sichtbarkeit von LKW und LKW-Anhängern. Entgegenkommende oder nachfolgende Fahrzeuge erkennen den LKW deshalb meist zu spät oder gar nicht.
Untersuchungen haben gezeigt, dass LKW mit Konturmarkierungen im Dunkeln zu 29% weniger in Unfälle verwickelt sind. Umrissmarkierungen sind demzufolge ein preiswertes und zugleich wirkungsvolles Mittel zur Unfallvermeidung. Durch eine selbstklebende Umrisskennzeichnung werden LKWs und Anhänger besser gesehen. Abstand sowie Geschwindigkeit können von anderen Verkehrsteilnehmern so besser eingeschätzt werden.
Auf reflexfolie.de können Sie Konturmarkierungen von 3M und Orafol erwerben. Wir bieten Rollen- oder Meterware an (ab 1 Meter, individuell nach Kundenwunsch). Wählen Sie die richtige Reflexfolie einfach nach Ihrem bevorzugten Hersteller und dem zu beklebenden Untergrund (Festaufbauten oder Planen).
Verschiedene Typen von Konturmarkierungen
Eine Kontur- oder auch Umrissmarkierung kann als Voll-, Teil- oder Linienmarkierung angebracht werden. Generell werden drei Typen von Konturmarkierungen unterschieden:
Vollkonturmarkierung
Bei der Vollkonturmarkierung wird die gesamte Fahrzeugform seitlich und am Heck gekennzeichnet. Der Abstand des unteren Markierungsbands vom Boden muss mindestens 250 mm und höchstens 1.500 mm betragen. Der Mindestabstand der Heckmarkierung zu den vorgeschriebenen Bremsleuchten beträgt 200 mm.
Teilkonturmarkierung
Bei der Teilkonturmarkierung werden die gesamte Fahrzeuglänge und -breite unten sowie die oberen Ecken (zwei rechtwinklig zueinander angebrachte Linien von mindestens 250 mm Länge) gekennzeichnet. Mindestens 80 % der Länge und Breite müssen bei Unterbrechungen markiert sein. Der Abstand der unteren Markierung vom Boden beträgt mindestens 250 mm und höchstens 1.500 mm. Der Mindestabstand der Heckmarkierung zu den vorgeschriebenen Bremsleuchten beträgt 200 mm.
Linienmarkierung
Bei der Linienmarkierung wird die komplette Fahrzeuglänge und -breite unten mit einer Umrissmarkierung gekennzeichnet. Mindestens 80 % der Länge und Breite müssen bei Unterbrechungen markiert sein. Der Mindestabstand vom Boden zur unteren Markierung beträgt 250 mm. Der Maximalabstand vom Boden zur unteren Markierung darf 1.500 mm nicht überschreiten. Der Mindestabstand der Markierung im Heckbereich zu den Bremsleuchten beträgt 200 mm.
Welche Konturmarkierung wo verkleben?
Die farbliche Wahl der Konturmarkierung für Seiten und Heck ist in der UN ECE R-48 im Absatz 5.15 festgelegt. Demzufolge werden gelbe oder weiße Konturmarkierungen zur seitlichen Kennzeichnung sowie gelbe oder rote Konturmarkierung zur Kennzeichnung des Hecks verwendet.
Ausschließlich bei Einsatzfahrzeugen, wie z.B. Polizei- oder Feuerwehrfahrzeugen, werden dagegen Linienmarkierungen in Silber und Gelb verwendet.
Wir empfehlen Ihnen generell sich bei der Wahl der Konturmarkierungsfarbe an den lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug zu orientieren. Rückstrahler sind rot, also sollte hier eine rote Konturmarkierung verwendet werden. Die Seitenbeleuchtung hingegen ist gelb - also sollte hier eine gelbe (oder weiße) Konturmarkierung verklebt werden.
Schneiden und Verkleben von Konturmarkierungen
Konturmarkierungen können dank ihrer hohen Flexibilität schnell und einfach verarbeitet werden. Alle unsere Sicherheitsmarkierungsbänder sind zudem langlebig und retroreflektierend. Bei uns erhalten sie Konturmarkierungsbänder als Meterware und natürlich auch segmentierte Konturmarkierungen.
Segmentierte Konturmarkierungen sind ausgestanzte, mit kleinen Zwischenräumen (5 mm) angebrachte, Umrissmarkierungen. Diese eignen sich durch ihre hohe Flexibilität besonders für die Markierung von Planen, da sie so biegsamer bleiben. Ein integriertes Übertragungsklebeband ermöglicht die Verklebung an einem Stück und somit ein einfaches und schnelles Verkleben.
Unsere Konturmarkierungen werden als Streifen verklebt und können leicht mit einem Cutter zugeschnitten werden. Durch selbstklebendes Rollenmaterial können die Konturmarkierungsbänder leicht angebracht werden.
Generell gilt für das Schneiden und das Verkleben von Konturbändern, dass die Eigentemperatur des Untergrundes vorab geprüft wird. Der Temperaturbereich sollte während der Verklebung zwischen 10°C und maximal 38°C liegen. Konturmarkierungsbänder nur auf flachen Untergründen und trocken verkleben.
Schneiden Sie die Folie um Nieten und zwischen Nähten, Verbindungen und überlappenden Platten. Einzelne Folien nicht überlappen lassen.
Reinigung von Konturmarkierungen
Zur Grobreinigung reicht es aus Verunreinigungen mit einem Wasserstrahl abzuspülen. Die eigentliche Reinigung erfolgt mit lauwarmem Wasser, dem ein handelsübliches Hausspülmittel beigemischt ist. Zum Reinigen können Sie einen Schwamm oder eine weiche Bürste verwenden. Spülen Sie anschließend die Oberfläche mit dem Wasserstrahl gut ab.
Sollten Sie einen Dampf-Hochdruck Reiniger verwenden, sollten sie die folgenden Einschränkungen einhalten: Maximaler Druck von 80 bar maximale Temperatur von 60°C eine minimale Distanz von 30 cm zwischen Reinigungsdüse und Untergrund. Der Reinigungsstrahl sollte nicht stärker als 30° vom rechten Winkel zum Untergrund abweichen.
Bitte verwenden Sie keine Mittel, die eine schleifende Wirkung ausüben (z.B. Nylonbürste) und verzichten Sie ebenfalls auf die Verwendung von Lösungsmitteln (z.B. Farbverdünnern).
Gesetzliche Vorschriften zu Konturmarkierungen
Die Verwendung von retroflektierender Konturmarkierung an Fahrzeugen erhöht signifikant deren Sichtbarkeit aus großer Entfernung, vor allem in der Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen. Andere Verkehrsteilnehmer können das Fahrzeug, durch eine reflektierende Konturmarkierung am Fahrzeugheck oder am Anhänger, bereits frühzeitig als mögliche Gefahrenquellen identifizieren. Das erhöht die Verkehrssicherheit erheblich und nicht ohne Grund hat die Europäische Kommission den Einsatz von Konturmarkierungen ab 2011 im Rahmen der ECE 104 verpflichtend gemacht.
In Deutschland wird die Verwendung von Konturmarkierungen durch § 53 Absatz 10 StVZO umgesetzt.
Demnach müssen seit dem 1. August 2013 alle neu zugelassenen LKWs (mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t) sowie Anhänger (über 3,5 t und breiter als 2,1 m) mit einer roten oder gelben Konturmarkierung am Heck ausgestattet sein.
Sofern das Fahrzeug länger als 6 m ist, sind zusätzlich an den Seiten weiße oder gelbe Markierungen anzubringen. Bei Anhängern (Fahrzeugklasse O) ist die Markierung mit einem Konturband ab 3,5 t Höchstgewicht verpflichtend.
Erlaubt ist eine Umrissmarkierung bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung unter 7,5 t Höchstgewicht und bei Anhängern mit einem Höchstgewicht von mindestens 0,75 t. Fahrzeuge, die zwischen Juli 2011 und August 2013 zugelassen wurden, müssen dementsprechend nachgerüstet werden.
Bei bestimmten Fahrzeugklassen sind Konturmarkierungen zulässig, aber nicht verbindlich vorgeschrieben. Dazu zählen z.B. größere Busse (M2, M3), Sattelzugmaschinen, LKW der Klasse N2, Anhänger (Klasse O2) sowie weitere Lastkraftwagen und Anhänger über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.