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Welche Anforderungen muss Warnschutzkleidung haben?

Kfz-Warnmarkierung gemäß DIN 30710

Fahrzeuge, welche Sonderrechte beanspruchen, sind mit Warnmarkierungen zu kennzeichnen. Die Nutzung von eingeschränkten Sonderrechten nach §35 (6) StVO setzt die ausreichende und korrekte Kennzeichnung mit rot-weiß schraffierter KFZ-Warnmarkierung voraus.

DIN 30710

Die DIN 30710 schreibt die Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten im Straßenverkehr vor.
Möglichkeiten zur Umgestaltung von temporären Verkehrszeichen
Hier finden Sie Informationen zur UN-Regelung ECE 150 (retroreflektierende Einrichtungen)
Rot-weiße reflektierende Warnmarkierungen kennzeichnen bewegliche Gefahrenstellen im innerbetrieblichen Bereich wie z. B. Gabelstapler.
Schwarz-gelbe Warnmarkierungen kennzeichnen feststehende Gefahrenstellen im innerbetrieblichen Bereich wie z. B. Treppen.
Häufig werden reflektierend und leuchtend gleichgestellt bzw. verwechselt. Hier finden Sie eine kurze Aufklärung.
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