Welche Anforderungen muss Warnschutzkleidung haben?
Fahrzeuge, welche Sonderrechte beanspruchen, sind mit Warnmarkierungen zu kennzeichnen. Die Nutzung von eingeschränkten Sonderrechten nach §35 (6) StVO setzt die ausreichende und korrekte Kennzeichnung mit rot-weiß schraffierter KFZ-Warnmarkierung voraus.
Die DIN 30710 schreibt die Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten im Straßenverkehr vor.
Möglichkeiten zur Umgestaltung von temporären Verkehrszeichen
Vorteile und Anwendungsinformationen
Hier finden Sie Informationen zur UN-Regelung ECE 150 (retroreflektierende Einrichtungen)
Rot-weiße reflektierende Warnmarkierungen kennzeichnen bewegliche Gefahrenstellen im innerbetrieblichen Bereich wie z. B. Gabelstapler.
Schwarz-gelbe Warnmarkierungen kennzeichnen feststehende Gefahrenstellen im innerbetrieblichen Bereich wie z. B. Treppen.
Häufig werden reflektierend und leuchtend gleichgestellt bzw. verwechselt. Hier finden Sie eine kurze Aufklärung.
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