Fahrzeuge, welche Sonderrechte beanspruchen, sind mit Warnmarkierungen zu kennzeichnen. Die Nutzung von eingeschränkten Sonderrechten nach §35 (6) StVO setzt die ausreichende und korrekte Kennzeichnung mit rot-weiß schraffierter KFZ-Warnmarkierung voraus.
Die DIN 30710 schreibt die Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten im Straßenverkehr vor.