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Warntafeln für Spanien und Italien

Sowohl in Spanien als auch in Italien müssen Fahrzeuge mit Überstand spezielle Warntafeln am Heck aufweisen, um den nachfolgenden Verkehr auf die potenzielle Gefahrenquelle aufmerksam zu machen. Diese Regelung ist vor allem für Urlauber mit Campingwagen oder PKW relevant, die einen Fahrradträger am Heck haben. Ohne entsprechende Warntafel können Bußgelder fällig werden (in Italien ca. 80 EUR, in Spanien ca. 200 EUR).

Wichtig: Die italienischen Gesetze entsprechen nicht den spanischen Regeln, sodass Sie für Italien und Spanien je eine eigene Warntafel entsprechend den dortigen Vorschriften benötigen!

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Welche Vorgaben zur Warntafel sind in Italien und Spanien gleich?

  • Nach hinten überstehende Ladungen oder Anbauten, die über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausgeht, erfordern eine retroreflektierende Warntafel (Reflexionsklasse RA2) mit der typischen rot-weißen Schraffur.

  • Achtung: Auch Heckträger OHNE Ladung gelten als Überstand und benötigen deshalb die Warntafel.

  • Die Vorschriften von Spanien und Italien fordern jeweils eine Warntafel mit den Mindestmaßen 500 x 500 mm. Die Tafeln müssen aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dürfen jedoch weiterverwendet werden, wenn sie typengenehmigt sind.

  • Die Warntafel ist am Ende des vorspringenden Ladungsteils so anbringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung zeigt. Nach vorne ist generell kein Überstehen gestattet. Nach dem italienischen Gesetz „müssen alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, mit denen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden kann.

  • Wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen zwei Warntafeln am Heck angebracht werden: jeweils am seitlichen Ende der Ladung eine. Dabei muss die Anbringung so erfolgen, dass die Schraffur zur Straßenmitte hin nach unten verläuft.

Worin unterscheiden sich die Warntafeln für Italien und Spanien?

In Italien werden die Vorgaben zu den Warntafeln im Artikel 164 Codice della Strada und in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften geregelt.
In Spanien erfolgt dies im Abschnitt V-20 im Anexo XI des Reglamento General de Vehículos (deswegen heißen diese Schilder in Spanien auch „Señal V-20“).

  • Der Unterschied zwischen den Warntafeln liegt in der jeweiligen nationalen Typengenehmigung, mit welcher die Warntafeln unbedingt gekennzeichnet sein müssen.

  • Weiterhin unterscheiden sich die Tafeln in der Optik voneinander: Die Shopping Cartspanische Warntafel  |  besteht aus drei weißen und drei roten Streifen, die Shopping Cartitalienische Warntafel  |  aus vier weißen und fünf roten Streifen. Zudem ist die spanische Warntafel mit einem schwarzen Rand versehen.

    Spanien-Tafel Italien-Tafel
  • Außerdem gilt: Während in Italien die Ladung max. 30 % der Fahrzeuglänge über das Fahrzeug hinausragen darf, gibt Spanien max. 15 % der PKW-Länge bei unteilbarer bzw. 10 % bei teilbarer Ladung vor.

Ist eine zweiseitige Warntafel (Wendetafel) für Spanien-Italien erlaubt?

Eine solche Wendetafel ist nicht zulässig, da die Vorschriften bezüglich der Eigenschaften (Material, Farbe etc.) unterschiedlich sind und somit technisch nicht miteinander kombiniert werden können. Da in beiden Ländern bei Verwendung einer 2in1-Tafel Bußgelder drohen, sollten nur zugelassene Tafeln verwendet werden.

 

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Tags: Warntafeln

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