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Kfz-Warnmarkierung gemäß DIN 30710

Fahrzeuge, welche Sonderrechte beanspruchen wie z. B. Fahrzeuge der Straßenreinigung und Müllabfuhr oder auch Winterdienstfahrzeuge, sind mit Shopping CartWarnmarkierungen  |  zu kennzeichnen. Die Nutzung von eingeschränkten Sonderrechten nach §35 (6) StVO setzt die ausreichende und korrekte Kennzeichnung mit rot-weiß schraffierter Kfz-Warnmarkierung voraus.

Eine solche Sicherheitskennzeichnung besteht aus reflektierenden weißen und roten, je 100 mm breiten Streifen, die im Winkel von 45° angebracht sind. Die verwendete Folie muss mindestens der Reflexionsklasse RA2 entsprechen. Zur Kennzeichnung der Fahrzeuge wird eine festgeschriebene Anzahl an Normflächen gefordert.

DIN 30710

Normfläche: Eine Normfläche ist ein 141x141mm dimensioniertes Quadrat welches diagonal in eine rote und in eine weiße Hälfte unterteilt ist.
Einzelfläche: Zwei Normflächen ergeben eine Einzelfläche mit den Maßen 141x282mm. 
Die Anbringung einer einzelnen Norm- bzw. Einzelfläche ist ungenügend.

Kfz ohne Warnmarkierung
Kfz mit Warnmarkierung

Mindestkennzeichnung gemäß DIN 30710:  8 Normflächen bzw. 4 Einzelflächen an der Front und in gleicher Zahl am Fahrzeugheck erforderlich.

Bitte beachten Sie: In unserem Shop bezieht sich die Auswahl linksweisend und rechtsweisend immer auf die vertikale Ausrichtung bei der Anbringung!

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Die Seitenflächen müssen zur Nutzung der eingeschränkten Sonderrechte nicht gekennzeichnet werden, es wird aber empfohlen. Insbesondere bei Fahrzeugen die auch quer zur Fahrtrichtung zum Einsatz kommen. Fahrzeuge, die in besonderem Maße sichtbar sein müssen (z. B. Einsatzfahrzeuge) bzw. auf Autobahnen eingesetzt werden, sollten über die Mindestanforderungen hinaus gekennzeichnet werden. Soll eine seitliche Kennzeichnung erfolgen, so ist zusätzliche Folie erforderlich. Es empfiehlt sich, die Seitenflächen ebenfalls mit je 8 Normflächen (4 links- und 4 rechtsweisende) zu kennzeichnen.

In der Praxis sind die Shopping CartWarnmarkierungen  |  jedoch häufig nicht DIN-gerecht angebracht. Die Vermeidung von Kosten oder unzureichende Kenntnisse über Normen und Produkte können Gründe dafür sein. Eine falsche (falsche Richtung etc.) oder ungenügende (die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen der DIN 30710) Kennzeichnung bedeutet also – theoretisch – dass keine Sonderrechte für das Fahrzeug gelten.
Daher ist stets eine fachgerechte Sicherheitskennzeichnung anzustreben.

Häufig gemachte Fehler

  • Unverständnis über die Bezeichnungen Vorder- und Rückseite (es sind Frontansicht und Heckansicht des Fahrzeugs gemeint)
  • zu wenig Normflächen an Front und Heck
  • nur eine Normfläche an Front und Heck
  • angeschnittene Normflächen, sodass bspw. auf einem Streifen von 282mm nur eine ganze Normfläche enthalten ist

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Gestaltung der Flächen

Richtungen Kfz-WM

Wie oben schon beschrieben, werden je Fahrzeug 16 Normflächen benötigt. Bestenfalls werden diese zusammengefasst zu 4 Zuschnitten mit je 4 Normflächen. 
Die Warnmarkierung soll zudem symmetrisch angebracht werden.

Die Shopping CartWarnmarkierungen  |  muss immer so angebracht werden, dass sich in der Mitte optisch ein Dach / A bildet. 
Damit weisen die Streifen von der Mitte aus nach Außen zum Rand des Fahrzeugs, wodurch die Abmessungen des Fahrzeugs erkennbar werden.

Die Richtungsangabe der Folie bezieht sich in unserem Shop auf die vertikale Anbringung.

Durch die Definition von Normflächen ist es möglich, die Warnmarkierung an verschiedene Fahrzeugarten anzupassen. Sie lässt sich jedoch nicht an jedem Fahrzeug normgerecht anbringen.

Bspw. bei Pkw von Straßenbetriebsdiensten oder Landesämtern wird die Folie häufig auf die Motorhaube geklebt, wodurch sie flach liegt und praktisch keine Wirkung hat – die Markierung wird nicht gut gesehen und bei Nacht kann keine Reflexion stattfinden.

Warnmarkierung kann an die Konturen und Linienführung des Fahrzeugs angepasst werden, solang die Normflächen erhalten bleiben und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Passgenau Kfz-WM

Verarbeitung und Ausführungen 

Zu beachten ist, wie lange das Fahrzeug genutzt werden soll. Bei Leasing-Fahrzeugen ist der Einsatz von Warnmarkierung ohne zusätzliche Maßnahmen als kritisch zu bewerten.
Zwar gibt es wiederablösbare Folien, dass bedeutet aber nicht, dass sie sich problemlos vom Fahrzeug entfernen lassen. Es kann beim Entfernen der Warnmarkierung vorkommen, dass durch die Alterung der Folie (Sonneneinstrahlung usw.) die Klebeschicht in Wabenform auf dem Fahrzeug verbleibt. Teilweise trennt sich die Folie auch in ihre Bestandteile. Die obere Schicht wird abgezogen, zurück bleiben viele einzelne reflektierende Waben, die ebenfalls mühsam zu entfernen sind.

Es empfiehlt sich daher, Shopping CartUntergrundfolie  |  zu verwenden (auf die Untergrundfolie wird dann die Warnmarkierung aufgeklebt), welche sich mittels Wärme rückstandsfrei entfernen lässt. 

Sehr einfach in der Handhabung und mehrfach wiederverwendbar sind Shopping Cartmagnetische  |  und Shopping Cartselbsthaftende  |  Warnmakierungen.

 

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  • Beispielbild FALSCH!!

    deswegen sieht man so viele FALSCH beklebte Autos auf den Straßen!!! Das Bild mit dem beklebten Transit ist völlig FALSCH!!! Die Streifen einer Mindestfläche gehören nicht auf die Türen sondern auf die Kotflügel!! und zwar so weit wie möglich nach vorne. Sie sollen ja das "Hindernis" in seiner möglichst vollen Größe anzeigen! Die Markierung auf der Bracke der Ladefläche ist ebenfalls völliger Quatsch! eine Mindestfläche, so weit wie möglich nach hinten reicht hier Vollkommen! Genauso die doppelt gemoppelte Front. Wenn sich die Mindestflächen rechts und links auf der Stoßstange befinden, ist die Motorhaube völlig überflüssig!! Die restlichen Informationen sind OK! :-)

  • Antwort an Audiator

    Vielen Dank für Ihren Kommentar!
    Wir werden den Glossarbeitrag aktualisieren und Ihren Hinweis berücksichtigen.
    Herzliche Grüße, Ihr reflecto-Team

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