Kraftfahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren können, müssen mit einer Heckwarnmarkierung nach UN-Regelung ECE 69 gekennzeichnet werden.
Aussehen und weitere Anforderungen an die Heckwarntafeln für langsame Fahrzeuge | richten sich nach der ECE 69. Da es zwei Fassungen der Richtlinie gibt – 69.00 und 69.01 – kann die ECE 69-Tafel in zwei Reflexionsstärken verwendet werden: Gemäß ECE 69.00 genügt die Reflexionsklasse RA2/B, während die neuere Version der Richtlinie (ECE 69.01) die höhere Reflexionsklasse RA3/C fordert.
Das Schild für langsam fahrende Fahrzeuge ist in der Form eines Dreiecks gehalten und besteht aus einem retroreflektierenden Rahmen mit fluoreszierendem Kern. Somit kann das Schild tagsüber und nachts andere Verkehrsteilnehmer auf das langsam fahrende Fahrzeug hinweisen und dafür sorgen, dass es besser gesehen wird.