Fahrzeuge, die Waren durch ein Drittland transportieren – man spricht hier von Transitverkehr – müssen Heckwarntafeln nach ECE 70 aufweisen. Sie dienen zur Kennzeichnung für den Zoll, wodurch die Grenzkontrollen zügiger abgewickelt werden können.
In Deutschland sind die Heckmarkierungen für LKW zugelassen, aber nicht verpflichtend. Das Anbringen von Kennzeichnungstafeln nach ECE 70 ist jedoch in folgenden Ländern vorgeschrieben: Österreich, Schweiz, Italien, Dänemark, Schweden, Belgien, Holland, England, Tschechische Republik und Polen.
In Spanien müssen Fahrzeuge und Gespanne (z. B. Pkw mit Wohnwagenanhänger) mit einer Länge von über 12 m mit Heckwarntafeln gekennzeichnet werden (Anexo XI del Reglamento General de Vehículos, V-6 Vehículo largo).
Die unterschiedlichen Arten der Heckwarnmarkierungen
Die UN-Regelung ECE 70 gibt die Anforderungen hinsichtlich Größe, Retroreflexion, Farbe etc. vor. Sie unterteilt die Heckwarntafeln je nach Einsatz – Zugmaschinen | oder Anhänger | – und Farbe – Rot fluoreszierend bzw. retroreflektierend und Gelb retroreflektierend – in fünf Klassen.
Die Klassen 1 und 3 bzw. 2 und 4 sind frei wählbar, d. h. die roten Bereiche können jeweils fluoreszierend oder retroreflektierend sein. Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Klassen sind im Glossareintrag ECE-Regelung 70 enthalten.
Die folgende Tabelle vergleicht die beiden Heckmarkierungsausführungen hinsichtlich ihrer Eigenschaften im Gebrauch.
Heckwarntafeln für LKW und Gespanne unterscheiden sich außerdem in den folgenden Merkmalen:
Die Reflexionsstärke:
Noch gibt es die Heckwarnmarkierungen in zwei Reflexionsstärken: RA2 und RA3. Die Ursprungsfassung der ECE-Regelung fordert nämlich nur die schwächere Reflexionskraft RA2 (ECE 70.00), während die aktualisierte Version (ECE 70.01) die stärkere Rückstrahlkraft RA3 vorsieht.
Die Maße:
Hinsichtlich der Maße sind die Heckwarnmarkierungen als Voll-, Halb- oder Viertelmarkierungen zu unterscheiden. Dabei ist die Größe frei wählbar und an keine Voraussetzungen geknüpft.
Heckwarntafeln für LKW und Gespanne unterscheiden sich außerdem in den folgenden Merkmalen:
Die Anbringungsarten und Position der Heckwarnmarkierungen
Heckmarkierungen können auf unterschiedliche Weise am LKW und an Anhängern angebracht werden: Für den dauerhaften Einsatz ist die selbstklebende Folie | (Aufkleber) geeignet, für kurzfristige Verwendungen Schilder auf magnetischer Folie | . Ebenfalls flexibel anbringbar, aber etwas robuster in der Anwendung, sind Aluminumschilder | .
Die Regulierung ECE 70 gibt für die Positionierung lediglich Vorgaben für die Anbringungshöhe an: Die Unterkante mindestens 250 mm über dem Boden und die Oberkante höchstens 2100 mm. In der Breite gibt es keine individuellen Angaben.
Zudem sollen die Markierungen rechtwinklig zur Fahrzeugachse ausrichtet sein.
Es fehlen Angaben zur Anbringung am Fahrzeug: Max. Höhe an der Oberkante Warntafel, seitlicher Abstand zum Fahrzeugumriss
Wo, oder in welchem Bereich, müssen die Schilder genau angebracht werden , Z.B. max Höhe der Tafelober- oder Unterkante. Max Abstand der Tafelaussenkante zur Fahrzeugaussenkante.
Antwort an Hans-Peter Frank
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Wir haben Ihren Hinweis berücksichtigt und den Glossarbeitrag aktualisiert.
Die ECE 70 gibt lediglich Vorgaben zur Anbringungshöhe an: Die Unterkante der Warnmarkierung soll mindestens 250 mm über dem Boden sein und maximal in 2100 mm Höhe (Oberkante) angebracht werden. In der Breite (also Abstand zur Außenkante des Fahrzeugs) gibt es keine individuellen Angaben. Zudem sollen die Markierungen rechtwinklig zur Fahrzeugachse ausrichtet sein.
Herzliche Grüße, Ihr reflecto-Team