Die ECE-R-22 regelt, welche Auflagen Motorradhelme/Sturzhelme erfüllen müssen, damit sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die neueste Version ist die ECE 22.06. von 2021.
Die Anforderungen umfassen beispielsweise u. a. Werte zur Stoßdämpfung an verschiedenen Stellen am Helm, Haltbarkeit der Außenschale, Belastbarkeit des Kinnriemens und des Verschlusses.
Der Fokus soll in diesem Beitrag auf dem Abschnitt der reflektierenden Elemente liegen (ECE 22 Punkt 6.18.2. Reflective parts, S. 16). Reflektoren am Schutzhelm sind in Frankreich Pflicht (durch nationales Gesetz festgelegt).
Anbringung der reflektierenden Aufkleber am Helm:
Es müssen sich 4 retro-reflektierende Aufkleber, einer auf jeder Seite des Sturzhelms befinden: vorne (Kinnteil oder Stirn), hinten, an den Seiten rechts und links.
Beschaffenheit und Anforderungen der Reflexsticker für Motorradhelme:
- Die Oberfläche jedes reflektierenden Elements muss mindestens 18 cm² betragen.
- In jedes dieser Elemente muss entweder ein Kreis von 4 cm Durchmesser oder ein Rechteck von 12,50 cm² und mit einer Mindestbreite von 2 cm hineinpassen.
- Die reflektierenden Elemente sollen weiß zurückstrahlen und eine einfache Form haben.
- Die Aufkleber müssen widerstandsfähig gegen äußere Einflüsse sein (z. B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit etc.) sein und dürfen keine Anzeichen von Rissbildung oder nennenswerter Verformung aufweisen.
- Die mechanische Leistung des Helms darf weder durch den Klebstoff noch durch das retroreflektierende Material beeinträchtigt werden.