Die ECE 150 umfasst „Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von retroreflektierenden Einrichtungen und Markierungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“.
Die ECE 150 fasst folgende Regelungen zusammen:
- R 3 Retroreflektierende Einrichtungen für Kraftfahrzeuge (Rückstrahler für Kfz)
- R 27 Warndreiecke
- R 69 Hintere Kennzeichnung langsam fahrender Fahrzeuge (ECE 69 )
- R 70 Hintere Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge (ECE 70 )
- R 104 Retroreflektierende Markierungen an schweren und langen Fahrzeugen (ECE 104 )
Ziel ist es, die komplexen Anforderungen der aufgelisteten Regulationen zu technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge übersichtlich in einer einzigen Regelung darzustellen.
Bisher zugelassene Kennzeichnungen und Einrichtungen behalten ihre Gültigkeit (Heckwarnmarkierungen , Überbreitenkennzeichnung Konturmarkierungen etc.), neu zugelassene haben ab dem 15.11. 2021 die Kennzeichnung nach ECE 150.