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ECE 150 – UN-Regelung 150

 

Die ECE 150 umfasst „Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von retroreflektierenden Einrichtungen und Markierungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“.

Die ECE 150 fasst folgende Regelungen zusammen:

  • R 3 Retroreflektierende Einrichtungen für Kraftfahrzeuge (Rückstrahler für Kfz)
  • R 27 Warndreiecke
  • R 69 Hintere Kennzeichnung langsam fahrender Fahrzeuge (InfoECE 69  )
  • R 70 Hintere Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge (InfoECE 70  )
  • R 104 Retroreflektierende Markierungen an schweren und langen Fahrzeugen (InfoECE 104  )


Ziel ist es, die komplexen Anforderungen der aufgelisteten Regulationen zu technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge übersichtlich in einer einzigen Regelung darzustellen.

Bisher zugelassene Kennzeichnungen und Einrichtungen behalten ihre Gültigkeit (InfoHeckwarnmarkierungen  , Überbreitenkennzeichnung InfoKonturmarkierungen   etc.), neu zugelassene haben ab dem 15.11. 2021 die Kennzeichnung nach ECE 150.

 

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