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DIN 30710

Anwendung findet die DIN 30710 bei Fahrzeugen, die im Straßenverkehr Sonderrechte gemäß Info§ 35 (6) StVO   in Anspruch nehmen.
Dies betrifft u. a. Baufahrzeuge, Reinigungsfahrzeuge, Abschleppfahrzeuge und die Müllabfuhr.

Diese Sonderrechte besagen, dass die betreffenden Fahrzeuge, welche durch rot-weiß schraffierte Warnmarkierungen gekennzeichnet sind, auf allen Straßen, Straßenteilen und auf jeder Straßenseite fahren und halten dürfen. Soweit ihr Einsatz dies erfordert, ist ihnen ebenfalls erlaubt, in jede Richtung und zu allen Tageszeiten zu fahren.
Sollte keine, oder nur eine unzureichende Warnmarkierung nach DIN 30710 vorhanden sein, erlöschen die Sonderrechte. Warnleuchten oder Lackierungen sind nicht ausreichend, um die Sonderrechte gemäß § 35 (6) StVO in Anspruch zu nehmen.

 

Anbringung von Fahrzeug-Markierung gemäß der DIN 30710

Kfz-Warnmarkierung 30710 Heck
Kfz-Warnmarkierung 30710 Front
Kfz-Warnmarkierung 30710 Seite

Für die gewährleistete Sicherheit in Straßenverkehr, ist die Anbringung von Warnmarkierungen umfassend geregelt:

  • Die Warnmarkierung besteht an Vorder- und Rückseite aus je 8 symmetrisch angebrachten Normflächen, was einer Größe von je 4 Einzelflächen entspricht.
  • Eine Normfläche besteht aus einem Quadrat mit den Abmessungen 141 mm x 141 mm und ist diagonal in eine rote und eine weiße Hälfte geteilt.
  • Eine Einzelfläche besteht aus einem Rechteck mit mindestens 2 Normflächen, mit den Abmessungen 141 mm x 282 mm.
  • Eine Normfläche darf nicht einzeln, sondern muss als Einzelfläche angebracht werden.
  • Die Flächen sind so anzubringen, dass sie von links linksweisend und von rechts rechtsweisend sind.
  • Die zu verwendende Folie entspricht der Rückstrahlklasse RA2.
  • Wichtiger Hinweis: Nach DIN 30710 müssen die Seitenflächen nicht gekennzeichnet werden, es wird aber empfohlen.
    Für z. B. Baustellenfahrzeuge greift zudem die RSA 21 Punkt 7.1 (5): „Fahrzeuge und Geräte, die auch quer zur Fahrtrichtung eingesetzt werden, müssen im Umfang wie auf Vorder- und Rückseiten zusätzlich seitlich gekennzeichnet sein.“

 

Weitere Informationen zur DIN-gerechten Anbringung von Sicherheitskennzeichnungen mittels Warnmarkierungen finden Sie im Beitrag InfoKfz-Warnmarkierung gemäß DIN 30710  .

 

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