Die DIN 4844 regelt die einheitliche Gestaltung von Sicherheitskennzeichnungen und Sicherheitsfarben sowie deren Darstellung in der Öffentlichkeit. Dabei werden die Gestaltungsgrundlagen und die Anwendungsbereiche der Sicherheitskennzeichnung festgelegt.
Sicherheitszeichen (z. B. Gebots- und Verbotszeichen) und Sicherheitsfarben (z. B. rot für Verbotszeichen und blau für Gebotszeichen) dienen der Kennzeichnung von verschiedenen Gefahren und sorgen durch ihren hohen Wiedererkennungswert in allen Bereichen für Sicherheit. Kennzeichnungen von Rettungs- und Fluchtwegen dienen zur Orientierung im Notfall.
Bewegliche und unbewegliche Gefahrenstellen wie Gabelstapler oder Treppen lassen sich mittels Industriewarnmarkierung | kennzeichnen.
Weitere Informationen zur DIN-gerechten Verwendung von Sicherheitskennzeichnungen mittels Industriewarnmarkierungen finden Sie in den Beiträgen Industriewarnmarkierung (rot/weiß) und Industriewarnmarkierung (schwarz/gelb) .