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Abfall-Warntafeln

Abfalltransporte müssen mit speziellen Warntafeln (A-Schildern) gekennzeichnet werden.

Abfall-Warntafeln

Abfalltransporte müssen mit speziellen Warntafeln (A-Schildern) gekennzeichnet werden.

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Wissenswertes zu A-Schildern

Erfahren Sie im nachfolgenden Abschnitt, welche Warntafeln von Abfalltransportunternehmen eingesetzt werden müssen und wie diese korrekt aufgebracht werden.

Warum, wo und wie kommen Abfall-Warntafeln zum Einsatz?

Dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zufolge müssen seit Sommer 2012 alle Fahrzeuge, die Abfälle auf öffentlichen Straßen transportieren, mit entsprechenden Warnschildern gekennzeichnet werden. Die speziellen Schilder müssen in Weiß gehalten, rechteckig und retroreflektierend sein sowie eine Größe von 40 x 30 cm aufweisen. Des Weiteren müssen die Schilder mit der schwarzen Aufschrift „A“ versehen sein, die eine Buchstabenhöhe von 20 cm und eine Schriftstärke von von 2 cm hat.

Während der Fahrt müssen zwei dieser Warntafeln an der Fahrzeugfront und am Heck, senkrecht zur Fahrzeugachse und nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn, angebracht sein.
Im Fall von Leerfahrten müssen die A-Tafeln entfernt, zugeklappt oder zugehängt werden.
Sollte dies nicht erfolgt sein handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann (gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 11 AbfVerbrG i. V. m. Absatz 3).

Verschiedene Varianten von Warntafeln für Abfalltransporte (A-Schild)

Bei uns erhalten Sie Warntafeln für Abfalltransporte in vielen verschiedenen Ausführungen. Reflektierende A-Schilder führen wir in folgenden Varianten:
  • als starre Aluminium-Warntafel, auf starrem Stahlblech
  • als klappbare Warntafeln aus Stahlblech
  • als magnetische, wieder abnehmbare Tafel
  • als selbsthaftendes Schild, wieder verwendbar
  • als selbstklebende, wieder ablösbare Reflexfolie mit E-Kennzeichnung
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